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Paragrafenzeichen in rot.Die VVN-BdA begrüßt Karlsruher Urteil

Das Bundesverfassungsgericht hat das NRW-Gesetz zu Onlinedurchsuchungen gekippt. Damit wird den Protesten der demokratischen und antifaschistischen Kräfte entsprochen, die im Dezember 2006 einsetzten, nach der klammheimlichen Einführung des Gesetzes durch CDU und FDP.


Dazu gehörte die VVN-BdA. Die antifaschistische Vereinigung der Verfolgten des Naziregimes musste bereits Erfahrungen machen mit der illegalen Ausspionierung ihrer Computer. Wenn jetzt das Landes­verfas­sungs­schutz­gesetz mit seiner Online­durch­su­chungs­re­ge­lung für nichtig erklärt wurde, so fordern wir den Landtag auf, das Landes­verfas­sungs­schutz­gesetz auch dahingehend zu ändern, dass das V-Leutesystem, das nur die Neonazis schützt, abgeschafft wird. Auf Bundesebene kommt es nun darauf an, auch keine Online­durch­su­chungs­re­ge­lung zuzulassen, wie sie der Notstandspolitiker Wolfgang Schäuble fordert.

Ulrich Sander, Landessprecher


Vereinigung der Verfolgten des Naziregimes
Bund der Antifaschistinnen und Antifaschisten (VVN-BdA)
Landesvereinigung Nordrhein-Westfalen
Büro Gathe 55, 42107 Wuppertal, Postfach 321 Sander 44388 Dortmund
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